Aktuelles
Netzentgelte 2021 (MG THE)
28.09.2020
Die Netzentgelte für eine feste frei zuordenbare Kapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr belaufen sich für das Marktgebiet Trading Hub Europe auf 3,80 €/(kWh/h)/a mit Wirkung ab dem 01.10.2021 bis zum 01.01.2022.
Die Entgelte ergeben sich gemäß der Festlegung der BNetzA BK9-19/610 (REGENT 2021).
Fernleitungsnetzbetreiber veröffentlichen Biogaswälzungsbetrag 2021
23.09.2020
Die Betreiber der beiden deutschen Marktgebiete NCG und GASPOOL haben den für 2021 geltenden Biogaswälzungsbetrag ermittelt: Dieser beläuft sich auf rund 0,6250 Euro pro Kilowattstunde pro Stunde pro Jahr (€/kWh/h/a). Die Kosten für Netzanschluss und Einspeisung von Biogas werden auf die Entgelte für Ausspeisepunkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland gleichermaßen verteilt.
Fernleitungsnetzbetreiber starten Konsultation für neu zu schaffende Transportkapazitäten
10.08.2020
Zur vollständigen Bereitstellung der unverbindlich angefragten Transportkapazitäten in Höhe von bis zu 51,9 GW ist unter anderem ein Ausbau von Verdichterleistung und Pipelinebau erforderlich. Damit wären Investitionskosten in Höhe von bis zu 3,1 Mrd. Euro verbunden.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber legen die Projektentwürfe für neu zu schaffende Transportkapazitäten gemäß Artikel 27 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/459 (Netzkodex Kapazitätszuweisung) zur Konsultation vor.
Die Projektentwürfe sowie weitere Informationen für die Grenzen zu Dänemark, Polen und Russland (Kapazitätsaufwertung) finden Sie auf der Webseite der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) unter www.fnb-gas-capacity.de.
Presseinformation FNB Gas e. V. zum Start der Konsultation
Reservepreise 2021 (MG GASPOOL)
28.05.2020
Die Netzentgelte für eine feste frei zuordenbare Kapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr belaufen sich für das Marktgebiet GASPOOL auf 3,32 €/(kWh/h)/a mit Wirkung ab dem 01.01.2021 bis zum 01.10.2021.
Die Entgelte ergeben sich gemäß der Festlegung der BNetzA BK9-18/611 (REGENT-GP).